2024
Gemeinsam mit der neuen BAFA-Präsidentin Dr. Mandy Pastohr blickt das BAFA auf ein ereignisreiches Jahr zurück.
Quelle: © BAFA
Liebe Leserinnen und Leser,
seit August 2024 bin ich die neue Präsidentin des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Und seitdem erfahre ich jeden Tag aufs Neue, wie vielfältig unsere Aufgaben sind und welche wichtige Arbeit meine Kolleginnen und Kollegen tagtäglich machen. Es lohnt sich deswegen, einen kleinen Blick zurückzuwerfen und das Jahr Revue passieren zu lassen.
Das BAFA übernimmt seit Jahren eine zentrale Rolle etwa in der Energiewende und der wirtschaftlichen Transformation in Deutschland. Allein bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben wir seit Beginn des Programms mehr als 11 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Das zeigt: Die Menschen möchten ihren Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beitragen.
2024 stand aber auch im Zeichen der Optimierung und Verschlankung. In der Exportkontrolle konnten wir z. B. unsere Bearbeitungszeit im Herbst 2024 bei autonomen Entscheidungen für Dual-Use-Güter um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum senken. Aber auch in vielen anderen Bereichen, wie in der Beratungsförderung, konnten wir Prozesse optimieren und Bearbeitungszeiten senken.
Wir haben dieses Jahr aber auch ein ganz persönliches Highlight: Das BAFA feierte 2024 sein 70-jähriges Jubiläum! 70 Jahre Engagement für Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Seit seiner Gründung 1954 hat sich das Amt nicht nur als unverzichtbarer Partner für Unternehmen und Kommunen etabliert, sondern auch als verlässliche Stütze für die Bürgerinnen und Bürger.
Ich bin noch ganz frisch im Amt. Ich lerne noch. Aber ich habe schon jetzt viele Ideen.
In den kommenden Jahren sind mir einige Punkte ganz besonders wichtig: Ich möchte das BAFA noch moderner und serviceorientierter gestalten und zudem seine Arbeitgeberattraktivität weiter ausbauen. An dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die mich schon jetzt auf diesem Weg unterstützen. Ich bin mir sicher, in den kommenden Jahren werden wir noch viele weitere Meilensteine zu feiern haben.
Nun wünsche ich allen Leserinnen und Lesern aber erstmal eine angenehme Lektüre unseres Jahresrückblicks.
Ihre
Mandy Pastohr
Energie und Klima
Das BAFA bringt mit seinen Förderprogrammen die Energiewende voran. Die Programme haben einen doppelten Nutzen: Zum einen sorgen sie für einen effizienten Energieeinsatz und zum anderen profitieren Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, da sie durch ihre Investitionen Kosten einsparen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutz-Strategie. Bis zum Jahr 2050 soll schrittweise die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes fällt hierbei eine Schlüsselrolle zu.
Viele Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Unternehmen stellen sich der Verantwortung und investieren in eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das BAFA unterstützt diese Vorhaben aus den Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird in der Außenstelle Weißwasser/Oberlausitz umgesetzt. Damit hat die Bundesregierung neue Arbeitsplätze in einer vom Strukturwandel besonders betroffenen Region geschaffen.
In diesem Jahr erreichte die BEG EM einen wichtigen Meilenstein. Seit Beginn des Programmes hat das BAFA mehr als 11 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt.
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Bundesförderung für Energieberatungen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude)
Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Mit energetisch sanierten Häusern sparen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort ihres Hauses und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Insbesondere bei Sanierungen mit hohem technischen Anspruch ist eine fachkundige Beratung durch qualifizierte Expertinnen und Experten wichtig. Die Bundesförderung für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist speziell darauf ausgerichtet, Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften zu unterstützen, die eine professionelle Energieberatung in Anspruch nehmen möchten.
Die Ergebnisse der Beratung werden in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt. Der iSFP zeigt die einzelnen Sanierungsmaßnahmen auf und beschreibt, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes in einem Zug oder schrittweise verbessert werden kann.
Die vom Bund geförderten Energieberatungen waren auch in diesem Jahr stark nachgefragt, so dass es einen neuen Antragsrekord gab.
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Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN)
Energiesparen lohnt sich – auch für Unternehmen. Denn Energieeffizienz bedeutet: niedrigere Kosten für Strom, Wärme und Kälte sowie eine höhere Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) können Unternehmen ihre Energieeffizienz steigern und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Seit 2021 unterstützt die EBN speziell kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen dabei, eine Energieberatung durchzuführen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern.
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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Für die Herstellung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen benötigen viele Unternehmen noch immer sehr große Mengen an Ressourcen und Energie aus fossilen Quellen. Dieser hohe Bedarf verursacht nicht nur hohe Produktionskosten, sondern auch klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen. Über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können sich Unternehmen den Erwerb und die Installation von effizienter Anlagentechnik fördern lassen, die zu einer Senkung der eigenen fossilen Energie- und/oder des eigenen Ressourcenbedarfs führen.
Das Programm fördert in sechs Modulen u. a. den Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen. Die Förderbedingungen werden fortlaufend angepasst und optimiert – so auch in 2024 mit der Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen.
Die Auszahlungen in 2024 in Höhe von etwa 432 Mio. Euro haben dazu beigetragen, dass seit Programmstart (2019) insgesamt mehr als 1,1 Mrd. Euro ausgezahlt wurden.
Die KFW setzt die kreditfinanzierte Variante des Programms um, die Informationen hierzu finden Sie unter: www.kfw.de/295
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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Impulse für grüne Wärme: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) schafft Anreize für Wärmenetz-Betreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Treibhausgas-neutrale Fernwärmenetze sind entscheidend für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung. Sie reduzieren nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen, sondern ermöglichen auch eine effiziente Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien.
Das Förderprogramm läuft seit dem 15. September 2022. Bis Ende des Jahres 2023 wurden rund 1.300 Anträge gestellt und Mittel in Höhe von über 675 Mio. Euro bewilligt. Die Nachfrage ist im Jahr 2024 noch weiter angestiegen. Es wurden rund 1.400 Anträge gestellt und Mittel in Höhe von über 1,4 Mrd. Euro bewilligt.
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E-Lastenfahrräder (ELR)
Dank der neuen Förderrichtlinie wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern finanziell unterstützt. Die erste E-Lastenfahrrad-Richtlinie lief am 29. Februar 2024 aus, am 1. Oktober 2024 trat die Nachfolgerichtlinie in Kraft.
Im Jahr 2024 wurden rund 2,1 Mio. Euro für knapp 1.400 E-Lastenfahrräder oder E-Lastenanhänger ausgezahlt. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger.
Die Laufzeit der aktuellen E-Lastenfahrrad-Richtlinie endet am 30.06.2027. Bis zu diesem Datum können Anträge über das elektronische Antragsportal gestellt werden.
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Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
Die BfEE ist bereits seit 15 Jahren die Kompetenzstelle für Energieeffizienz in Deutschland. Sie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wissenschaftlich und konzeptionell in allen Fragen der Energieeinsparung und Energieeffizienz auf nationaler und europäischer Ebene.
Im Jahr 2024 bildete ein Schwerpunkt die nationale Umsetzung der Vorgaben der novellierten EU-Richtlinien zur Gebäudeeffizienz (EPBD) und zur Energieeffizienz (EED). Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) hat die BfEE neue Aufgaben erhalten und betreut dabei die Plattform für Abwärme sowie das Effizienzregister für Rechenzentren. Weitere Schwerpunkte bildeten die jährliche Studie zum Markt für Energiedienstleistungen, das Monitoring deutscher Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Neustrukturierung der Qualifikationsprüfung Energieberatung. Zudem betreute die BfEE zahlreiche Gutachten und Studien in den Themenfeldern Wärme, Energieberatung und Normung.
Auch in 2025 wird die BfEE weiter als Kompetenzstelle die Konzeption und Umsetzung politischer Strategien unterstützen. Dabei arbeitet sie eng mit wissenschaftlichen Instituten sowie einem Expertenbeirat zusammen und vertritt Deutschland in internationalen Gremien.
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Zur Marktstudie
Ausfuhrkontrolle
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Die dynamischen außen- und sicherheitspolitischen Entwicklungen der geopolitischen Weltlage haben die Arbeit der Ausfuhrkontrolle im BAFA auch in 2024 maßgeblich beeinflusst. Zu diesen Entwicklungen gehörte der andauernde völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine, der in diesem Jahr zu zwei weiteren und damit zu mittlerweile 14 Sanktionspaketen geführt hat. Der Handel mit Russland muss weiterhin kontrolliert werden, was zur Folge hat, dass deutlich mehr Unternehmen davon betroffen sind. Parallel hierzu wurden auch die Sanktionen gegen den Iran, der den russischen Angriffskrieg militärisch unterstützt, erheblich ausgeweitet.
All diese Entwicklungen fordern die Unternehmen wie das BAFA, etwa durch die Einführung umfassender Meldepflichten. Dennoch ist es gelungen, die Bearbeitungszeiten im Jahr 2024 deutlich zu reduzieren. Rückstände konnten kontinuierlich abgebaut und deutlich mehr Anträge und Anfragen beschieden werden, als Eingänge zu verzeichnen waren.
Hierzu beigetragen haben die erheblichen Anstrengungen der Mitarbeitenden, die verschiedenen Maßnahmenpakete zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren, die Bekanntgabe von jeweils zwei neuen Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungs- und Dual-Use-Güter sowie eine nochmals deutliche Ausweitung der bestehenden Allgemeinen Genehmigungen. Daneben wurde das Informationsangebot des BAFA erweitert, z. B. durch die Aktualisierung grundlegender Merkblätter, etwa zum Außenhandel mit Russland oder zum unverkörperten Technologietransfer.
Formate wie der „Exportkontrolltag“ und der „Informationstag Exportkontrolle“ sowie Veranstaltungen mit Industrie- und Handelskammern rundeten das Informationsangebot ab. Auch die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden wurde erheblich intensiviert.
Das BAFA unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) dabei, die bestehenden Vorschriften und Verfahren zur Exportkontrolle zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im Jahr 2024 standen besonders die Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Dual-Use-Verordnung im Vordergrund. So wurden von der EU Kommission Leitlinien zu Artikel 5 der EU-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht, die maßgeblich von den vorangegangenen Informationsmaterialen des BAFA bestimmt sind.
Im nationalen Bereich hat das BAFA eine Reihe von umfassenden gerichtlichen Verfahren zur Zulässigkeit von Lieferungen von Rüstungsgütern begleitet.
Das BAFA unterstützt Länder außerhalb der EU dabei, ihre eigenen Exportkontrollsysteme aufzubauen oder anzupassen. Im Jahr 2024 war es dabei an sechs EU-Projekten und vier Projekten des Auswärtigen Amtes beteiligt bzw. hat diese federführend durchgeführt. Im Rahmen dieser Projekte hat das BAFA über 70 Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt. Insgesamt nahmen daran Personen aus 64 Ländern und sechs Kontinenten teil.
Das BAFA hat auch dieses Jahr den "Erlangen-Prozess" fortgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Initiative im Bereich der Exportkontrolle zur Unterstützung der Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) der Vereinten Nationen. Ziel ist die Sensibilisierung von Wissenschaft und Forschung für die Belange der Exportkontrolle international zu stärken, durch Förderung eines Dialogs unter Beteiligung von Exportkontroll-Behörden und Academia weltweit. Diesjähriger Höhepunkt war neben der erstmaligen Durchführung einer Regionalveranstaltung in Singapur eine zweitägige Veranstaltung in Erlangen, auf der nationale und internationale Teilnehmende über Chancen und Risiken weltweit vernetzter Wissenschaft und Forschung diskutierten. Hierbei wurden sowohl die Bedürfnisse und Anliegen des akademischen Betriebs im Bereich der Exportkontrolle als auch die Risiken eines unerwünschten Technologieabflusses in den Blick genommen.
Neben der Antragsbearbeitung waren die BAFA Mitarbeitenden in verschiedenen Arbeitsgruppen der internationalen Exportkontrollregime eingebunden. Hier werden die Güterlisten für Rüstungsgüter und Dual-Use Güter, auf der die nationale und EU-weite Exportkontrolle basiert, zwischen den Mitgliedsstaaten abgestimmt. Auch in diesem Jahr war das BAFA wieder in vielen Diskussionen mit dem BMWK und anderen Staaten, insbesondere zu den Themengebieten Halbleiterproduktion und Quantentechnologie, eingebunden.
Das BAFA übernimmt wichtige Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ). Das CWÜ ist ein multilateraler Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag. Das Abkommen wird durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) umgesetzt, indem sie weltweit Unternehmen kontrolliert. Das BAFA begleitet die OVCW-Inspektoren in Deutschland und achtet unter anderem darauf, dass der Inspektionsauftrag vollständig umgesetzt werden kann und unternehmerisches Know-how geschützt bleibt.
Im Visa-Verfahren werden geplante Forschungs- und Geschäftsvorhaben von ausländischen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern hinsichtlich der Proliferationsrisiken geprüft. Hierbei beurteilen die technischen Expertinnen und Experten des BAFA, inwieweit im Rahmen des Aufenthalts in Deutschland ein Technologietransfer erfolgt, welcher möglicherweise im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen oder konventionellen Waffensystemen steht.
Eine weitere Aufgabe, bei der das BAFA das BMWK direkt unterstützt, ist die Investitionskontrolle. Bei Unternehmenserwerben durch ausländische Investoren wird geprüft, ob durch den Erwerb wesentliche Sicherheitsinteressen unseres Landes gefährdet sein könnten. Hier wurden 123 Vorgänge im nationalen und 304 Vorgänge im europäischen Rahmen im BAFA bearbeitet. Bei 103 Vorgängen wurden die Auswirkungen von ausländischer Unternehmensbeteiligung durch das BAFA eingehender bewertet (Stand November 2024).
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Die Ausfuhrkontrolle beim BAFA setzt sich aus den Abteilungen „Ausfuhr – Verfahren“ und „Ausfuhr – Fachtechnik“ zusammen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Quelle: @ StockAdobe/TheVisualsYouNeed
Das seit 2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise einzuhalten. So sollen die Rechte der Menschen in den Lieferketten gestärkt und dem Interesse der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
Zu den konkreten Aufgaben der Durchsetzung des LkSG durch das BAFA gehören u. a. Kontrollen durchzuführen, Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern sowie Sanktionen zu verhängen. Außerdem unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.
Im Jahr 2024 standen risikobasierte Kontrollen und die Bearbeitung von Beschwerden im Fokus. Darüber hinaus wurden weitere Umsetzungshilfen - insbesondere Handreichungen - erstellt und es fanden zahlreiche Veranstaltungen mit Stakeholdern statt. Dabei war ein ungebrochenes Interesse an Austausch und Information festzustellen.
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Wirtschaft
Mit seinen Wirtschaftsförderungs-Programmen stärkt das BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und unterstützt diese dabei, neue Märkte im Ausland zu erschließen.
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Besondere Ausgleichsregelung
Die Besondere Ausgleichsregelung ist eine Ausnahmevorschrift, die stromkostenintensiven Unternehmen und weiteren Berechtigten ermöglicht, ihre Umlagen auf die Netzentnahme von Strom zu begrenzen. Ziel der Entlastung ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhalten, Emissionen zu reduzieren, neue Technologien zu entwickeln und begünstigungsfähige Verkehrsträger zu stärken.
Das BAFA hat das Antragsverfahren entbürokratisiert. So wurde beispielsweise ein Grundverfahren mit geringeren Nachweispflichten eingeführt, welches die überwiegende Mehrheit der Unternehmen auswählt. Außerdem wurde die Maßnahme an neue beihilferechtliche Vorgaben angepasst.
Im Antragsjahr 2024 wurden rund 2.600 Anträge mit einer beantragten Strommenge von rund 118 TWh für das Begrenzungsjahr 2025 gestellt. Nach dem derzeitigen Stand wird die zu erwartende Entlastungswirkung rund eine Milliarde Euro betragen und damit voraussichtlich über dem Wert des Vorjahres liegen. Die Gesamtzahl der Anträge ist zum Vorjahr weitestgehend konstant geblieben.
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STARK
Mit dem STARK Förderprogramm – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – unterstützt die Bundesregierung den Strukturwandel für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen. Die lokale Wirtschaft jenseits der Kohleindustrie muss wachsen, um wegfallende Wertschöpfung und Arbeitsplätze der Kohleindustrie zu kompensieren.
Das STARK-Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um Wirtschaftlichkeit, Klimafreundlichkeit und soziale Nachhaltigkeit in den betroffenen Kohleregionen in Einklang zu bringen. STARK-Projekte schaffen z. B. Kapazitäten für Planung und Projektsteuerung, bringen technische Innovationen in die praktische Anwendung und fördern die Vernetzung der Akteure des Strukturwandels. Mit der Novellierung des Programms im August 2024 wurde das Förderangebot breiter aufgestellt und zugleich mehr Akteuren der Kohleregionen bereitgestellt. Zu den zentralen Verbesserungen zählen die Anhebung der Investivquoten auf bis zu 100 Prozent sowie Verwaltungsvereinfachungen.
Im Jahr 2024 wurden 98 Anträge beim BAFA eingereicht und Projekte mit einem Fördervolumen von rund 140 Mio. Euro bewilligt. Die Summe der Bewilligungen ist seit Beginn des Programms auf mehr als 553 Mio. Euro gestiegen.
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Auslandsmesseprogramm
Die Teilnahme deutscher Unternehmen an Messen weltweit unterstützt die Bundesregierung durch das Auslandsmesseprogramm. Das Programm hat dieses Jahr sein 75-jähriges Jubiläum mit einem Festakt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefeiert. Es startete bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, um das Auslandsgeschäft von deutschen Unternehmen anzukurbeln. Mit einem Etat von 1 Mio. Deutsche Mark fanden im Jahr 1949 fünf Messebeteiligungen statt. 75 Jahre später umfasst das Programm bis zu 250 Messebeteiligungen jährlich, wofür das BMWK rund 44 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Jedes Jahr beteiligen sich inzwischen bis zu 5.000 Aussteller. Seit Beginn des Programms haben bereits mehr als 210.000 Aussteller an den Gemeinschaftsständen unter der Dachmarke „made in Germany“ teilgenommen.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Jubiläumsfeier „75 Jahre Auslandsmesseprogramm“.
Quelle: @ BMWK
Young Innovators
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen.
Gefördert wird die Teilnahme von jungen, innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen.
Im Programm 2024 erhielten bisher 536 Unternehmen auf 44 Gemeinschaftsständen Zuwendungsbescheide über einen Gesamtbetrag von über 2,3 Mio. Euro. Davon wurden rund 2,2 Mio. Euro bereits ausgezahlt.
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Beratungsgutscheine Afrika
Seit dem 1. Dezember 2021 unterstützt das BAFA kleine und mittlere Unternehmen mit dem Förderprogramm "Beratungsgutscheine Afrika" dabei, erfolgreich in den afrikanischen Markt einzutreten.
Unabhängig von der Branche werden Beratungsleistungen rund um den Markteintritt und die Bewertung wirtschaftlicher Risiken gefördert. Die Beratungen sind ganz auf den Bedarf der Unternehmen zugeschnitten.
Seit dem Start des Förderprogramms wurden rund 37 nationale sowie internationale Beratungsunternehmen und Beratungsorganisationen zugelassen. Im Jahr 2024 wurden bis zum Stichtag 190 Anträge auf Beratungsförderung mit einem Fördervolumen von 2.3 Mio. Euro bewilligt. Knapp die Hälfte dieser Beratungen wurde bereits abgeschlossen und konnte in 2024 ausgezahlt werden.
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Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel bleiben für die Unternehmen des Wirtschaftsstandortes Deutschland eine große Herausforderung. Mit dem Förderprogramm „Passgenaue Besetzung/Willkommenslotsen“ wirkt das BAFA dem Mangel von Fachkräften aktiv entgegen. Zum 1. Januar dieses Jahres wurden die ehemals separaten Programme „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ in einer gemeinsamen Richtlinie zusammengeführt. Dies bietet nun die Flexibilität, die Zielgruppen beider Module schnell und unkompliziert in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Passgenaue Besetzung
Das Modul „Passgenaue Besetzung“ innerhalb des Förderprogramms „Passgenaue Besetzung/Willkommenslotsen“ unterstützt vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus Deutschland. Hier stehen auch Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen sowie Jugendliche mit Potential für berufliche Umorientierung im Fokus.
Willkommenslotsen
Das Modul „Willkommenslotsen“ unterstützt Unternehmen bei der Vermittlung von Geflüchteten, Jugendlichen aus dem europäischen Ausland sowie aus Drittstaaten. Somit wirkt das Programm dem Fachkräftemangel entgegen und ermöglicht Jugendlichen aus den Herkunftsländern eine nachhaltige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.
Vom 16. bis zum 17. September fand in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin die traditionelle Jahresveranstaltung des Förderprogramms statt. Etwa 160 Beraterinnen und Berater sowie Lotsen zahlreicher Kammern aus dem gesamten Bundesgebiet nutzten die Gelegenheit zum gegenseitigen fachlichen Austausch sowie zur Inspiration durch das sorgfältig organisierte Rahmenprogramm, unter anderem bestehend aus Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen. Die Teilnahme von Frau Dr. Sabine Hepperle, Leiterin der Abteilung Mittelstandspolitik im BMWK, verlieh der Veranstaltung einen würdigen Charakter und unterstrich die Bedeutung des Themas Fachkräftesicherung im politischen Kontext.
Für das novellierte Förderprogramm wurden im Jahr 2024 über 104 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 9,3 Mio. Euro bewilligt sowie über 8 Mio. Euro ausbezahlt.
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INVEST Wagniskapital
INVEST bringt Start-up Unternehmen und privat Investierende zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.
Start-ups scheitern häufig schon in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Förderprogramm INVEST an. Seit Mai 2013 fördert das BMWK mit dem Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Investitionen von Privatpersonen (sogenannte Business Angel) in Start-ups mit steuerfreien Zuschüssen.
Zum 6. März 2024 trat eine neue INVEST-Förderrichtlinie in Kraft, mit der das Programm an die gegenwärtigen Erfordernisse angepasst wurde.
Seit 2013
- Gestellte Anträge: 30.200
- Bewilligte Zuschüsse: 339 Mio. Euro
- Ausgezahlte Zuschüsse: 256 Mio. Euro
2024
- Gestellte Anträge: 2.500
- Bewilligte Zuschüsse: 32,7 Mio. Euro
- Ausgezahlte Zuschüsse: 26,8 Mio. Euro
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Raumlufttechnische Anlagen
Die Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische-Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren war ein Baustein zur dauerhaften Eindämmung der Corona-Pandemie – vor allem in Schulen und Kindertagesstätten. Sie wurde als Corona-Sofortmaßnahme zur Auf- und Umrüstung stationärer RLT-Anlagen im Oktober 2020 aufgesetzt und ergänzte dabei die Maßnahmen der für Investitionen in Bildungseinrichtungen eigentlich zuständigen Bundesländer. Im Juni 2021 wurde sie um den kosten- und weitaus zeitintensiveren Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Schulen und Kitas erweitert. Die Förderquote wurde auf 80 Prozent angehoben. Die Antragsfrist endete am 31.12.2021, die Vorhaben werden derzeit noch umgesetzt und begleitet.
- Anträge: 5.385
- Ausgezahlte Summe: 791 Mio. Euro
- 44.000 Anlagen neu gebaut
- 1.800 Anlagen umgerüstet
- 700 Ventilatoren eingebaut
Für sämtliche Anliegen zum Förderprogramm ist der Fachbereich noch bis zum 31.03.2025 unter der Mailadresse foerderung-raumluft@bafa.bund.de erreichbar.
Abschlussprüferaufsichtsstelle
Quelle: @ StockAdobe/M+Isolation+Photo
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beaufsichtigt die Abschlussprüfer in Deutschland, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen. Dabei sind besondere Anforderungen zu erfüllen, die sich aus nationalem und europäischem Recht ergeben.
Ein wichtiges Element der Aufsicht ist die Inspektion. Die Inspektionsschwerpunkte der APAS lagen in diesem Jahr unter anderem bei der Würdigung der Qualitätsmanagementsysteme von Wirtschaftsprüferpraxen. Hier galt es neue internationale Qualitätsstandards umzusetzen. Bei den Mandatsuntersuchungen standen Unternehmen der Baubranche im Fokus und auch die Finanzierung solcher Unternehmen durch Kreditinstitute.
In der Berufsaufsicht wurde das umfassende Verfahren gegen den Abschlussprüfer des Wirecard Konzerns beendet, damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Sanktionen der APAS gegen die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) sind in Kraft getreten. Unter anderem wurde der WPG verboten, Neumandate im Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse für die Dauer von zwei Jahren anzunehmen. Als Ergebnis ihrer weiteren Aufsichtstätigkeit hat die APAS insgesamt 39 Maßnahmen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen bei Berufsangehörigen führten zur Einleitung von 52 neuen Berufsaufsichtsverfahren.
Die Initiative der APAS, die Wirtschaftsprüferordnung zu reformieren, ist weiter vorangeschritten und hat bereits Eingang in einen Gesetzesentwurf gefunden. Eine Regelung, die es bereits der APAS ermöglicht, wegen geringfügiger Berufspflichtverletzungen Verfahren gegen Geldauflage einzustellen, ist im Oktober 2024 in Kraft getreten.
Die APAS wird ihren umfassenden Jahresbericht für das Jahr 2024 im 1. Halbjahr 2025 auf der APAS Webseite veröffentlichen.
BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und ist in Deutschland an vier Standorten vertreten.
Quelle: @BAFA
Der Hauptsitz des BAFA befindet sich in Eschborn. Das BAFA verfügt über Außenstellen in Weißwasser, Borna und Berlin.
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Außenstellen
Weißwasser
Der Standort des BAFA in Weißwasser spielt eine entscheidende Rolle für das Erreichen der deutschen Klimaziele und mildert die sozialen Folgen des Strukturwandels im Lausitzer Braunkohlerevier. Rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier tätig und konzentrieren sich vor allem auf die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie das Anpassungsgeld für die Braunkohle-Branche. Damit leistet die Außenstelle einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation und zur Umsetzung der nationalen Klimaschutz-Strategie.
Borna
In Borna administriert das BAFA das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und trägt somit dazu bei, die Einhaltung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten zu verbessern. Inzwischen arbeiten bereits rund 100 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedensten Fachrichtungen in der Außenstelle. Die Außenstelle wurde mit Blick auf den Strukturwandel der Region eingerichtet.
Berlin
Berlin ist zentraler Sitz der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die APAS wurde im Juni 2016 beim BAFA eingerichtet und übt die berufsstandsunabhängige Aufsicht über Abschlussprüfer in Deutschland aus. Weitere Standorte der APAS befinden sich in Düsseldorf und Eschborn.