Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine

Durch den Beschluss 2014/119/GASP vom 5. März 2014 hat der Rat der Europäischen Union Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen erlassen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich sind oder die staatliche Vermögenswerte veruntreut haben.

Dieser Beschluss 2041/119/GASP wird im Wege der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 vom 5. März 2014 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Durch die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

Hinweis

Bei Anpassung des Basisrechtsakts wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nur auf die von der EU veröffentlichte, letzte konsolidierte Version verlinkt. Konsolidierte Versionen fassen die im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen von Rechtsakten in einer Textfassung zusammen. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassungen nicht rechtsgültig sind und lediglich Informationszwecken dienen. Die verbindlichen Fassungen der hierin integrierten Rechtsakte sind dem Text der konsolidierten Version vorangestellt.

Technische Anmerkung: Sofern Änderungen des Basisrechtsakts noch nicht in eine konsolidierte Version aufgenommen wurden, zeigt EUR-Lex diese Rechtsakte oberhalb der Verlinkung zum Basisrechtsakt bzw. zur konsolidierten Version an.

Informationen zum Thema

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection