Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Ukraine
Durch den Beschluss 2014/119/GASP vom 5. März 2014 hat der Rat der Europäischen Union Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen erlassen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich sind oder die staatliche Vermögenswerte veruntreut haben.
Dieser Beschluss 2041/119/GASP wird im Wege der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 vom 5. März 2014 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Durch die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Ferner dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
Hinweis
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