Guatemala

Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen

Durch den Beschluss (GASP) 2024/254 vom 12. Januar 2024 hat der Rat der Europäischen Union Finanzsanktionen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Guatemala angeordnet, die für Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit oder den friedlichen Machtwechsel in Guatemala untergraben, verantwortlich sind oder die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Guatemala, einschließlich durch schweres finanzielles Fehlverhalten im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern und unerlaubter Kapitalausfuhr, untergraben.

Ferner sieht der Beschluss (GASP) 2024/254 Einreise- und Durchreiseverbote für die im Anhang genannten natürlichen Personen vor.

Durch die Verordnung (EU) 2024/287 vom 12. Januar 2024 wurde der Beschluss in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Gemäß Art. 2 dieser Verordnung werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten Personen sind, eingefroren. Zudem dürfen diesen Personen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen (Bereitstellungsverbot).

Hinweis

Bei Anpassung des Basisrechtsakts wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nur auf die von der EU veröffentlichte, letzte konsolidierte Version verlinkt. Konsolidierte Versionen fassen die im Laufe der Zeit vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen von Rechtsakten in einer Textfassung zusammen. Bitte beachten Sie, dass diese Zusammenfassungen nicht rechtsgültig sind und lediglich Informationszwecken dienen. Die verbindlichen Fassungen der hierin integrierten Rechtsakte sind dem Text der konsolidierten Version vorangestellt.

Technische Anmerkung: Sofern Änderungen des Basisrechtsakts noch nicht in eine konsolidierte Version aufgenommen wurden, zeigt EUR-Lex diese Rechtsakte oberhalb der Verlinkung zum Basisrechtsakt bzw. zur konsolidierten Version an.

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