China

Waffenembargo

Die EU hat sich am 27.06.1989 für ein Waffenembargo gegen China ausgesprochen. 

Die Umsetzung erfolgt auf administrativer Ebene, d. h. es werden grundsätzlich keine Ausfuhrgenehmigungen für Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste erteilt.

Zu beachten ist, dass China kein Waffenembargoland im Sinne des Art. 4 Abs. 1b der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) ist.

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