Aserbaidschan

Waffenembargo

Das Waffenembargo für Aserbaidschan aufgrund des Beschlusses der Vorläuferorganisation der OSZE vom 28. Februar 1992 besteht inzwischen nicht mehr. Es ist kein Waffenembargoland mehr im Sinne des Art. 2 Nr. 19 und Art. 4 Abs. 1b der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO).

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