Maßnahmen wegen der Ermordung Rafik Hariris
Der UN-Sicherheitsrat hat im Rahmen der Resolution Nr. 1636 (2005) Maßnahmen beschlossen, welche sich gegen Personen richten, die der Planung, Förderung, Organisation oder Begehung des terroristischen Bombenanschlags auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri verdächtigt werden.
Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen
Der Rat der Europäischen Union hat diese Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes 2005/888/GASP angenommen. Jene Maßnahmen, die in den Kompetenzbereich der EU fallen, wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 305/2006 in unmittelbar bindendes Gemeinschaftsrecht umgesetzt.
Den infrage stehenden Personen ist zu untersagen, durch oder in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu reisen. Ferner sollen die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen eingefroren werden. Ihnen dürfen zudem keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden (Bereitstellungsverbot). Zurzeit ist jedoch keine Person gelistet.
Hinweis
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