Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Gefördert wird die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen (Coaching) zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand.

Aufbauprogramm Wärmepumpe Quelle: © AdobeStock/Tomasz Zajda

Informationsvideo zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Informationsvideo zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Quelle: © BMWK

Informationen zur Antragsstellung

Die BAW wird gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist ab sofort unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.

Hinweis:

Es handelt sich bei dieser Fördermaßnahme nicht um die Förderung von Wärmepumpen! Dieses Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand weiterqualifizieren wollen.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei.

Der Wandel im Wärmesektor weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor. Bei der Umstellung der Heizungssysteme im Gebäudebestand wird auf den vermehrten Einbau von Wärmepumpen gesetzt.

In der gemeinsamen Abschlusserklärung zum Wärmepumpengipfel am 29. Juni 2022 wurde das Ziel gesetzt, dass ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden. Dieser Wärmepumpenhochlauf wird allerdings durch den Mangel an qualifizierten Fachkräften gefährdet.

Förderfähig sind Qualifizierungsmaßnahmen, die bei gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern durchgeführt werden.

Die Liste der Anbieter finden Sie hier, sowie weiter unten im Bereich »Informationen zum Thema« unter »Zum Thema«.
Das Antragsformular finden Sie hier, sowie weiter unten im Bereich »Informationen zum Thema« unter »Formulare«.

Schulungs- und Coachinganbieter, die alle Voraussetzungen gemäß den Merkblättern „Anbieter zur Durchführung förderfähiger Schulungen und Coaching-Maßnahmen“ und „Anforderungen an förderfähige Schulungen“ erfüllen und gelistet werden möchten, können sich hier anmelden.

Fördergegenstand und Förderhöhe

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Diese Maßnahmen umfassen

  • Schulungen
    und / oder
  • ein Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen (fachkundige Person) beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort zum Einbau bzw. zur Einstellung und Einregulierung der Anlage.

WICHTIG: Die Ausgaben für Schulungen und Coachingmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungs- bzw. Coachinganbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Diese Liste können Sie hier aufrufen.

Wie hoch ist die Förderung?

Schulungen werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert.

Coachings werden mit 90% der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Pro Antragsteller / Antragstellerin kann höchstens ein Coaching gefördert werden.

Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt. Nähere Informationen zum Fördergegenstand und –höhe können Sie dem Merkblatt zur Antragstellung entnehmen.

Anbieter von förderfähigen Schulungs- und Coaching-Maßnahmen

Wer darf förderfähige Schulungen und Coaching-Maßnahmen anbieten?

WICHTIG: Im Rahmen des Förderprogramms dürfen Schulungen und Coaching-Maßnahmen nur von Schulungs- bzw. Coachinganbietern angeboten werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Diese Liste können Sie hier aufrufen.

Wie kann ich mich als Schulungs- bzw. Coachinganbieter für förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen listen lassen?

Die Aufnahme der Anbieter von Coachingmaßnahmen bzw. Bildungsträger in die öffentliche Liste erfolgt durch das BAFA. Um in die öffentliche Liste aufgenommen zu werden, müssen die Schulungs- bzw. Coachinganbieter gegenüber dem BAFA erklären, dass sie im Rahmen des Förderprogramms geeignet sind und die Anforderungen an förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen erfüllen. Wenn Sie gelistet werden möchten, nutzen Sie bitte das hier hinterlegte Erklärungsformular.

Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Hinweise zur Einreichung des Erklärungsformulars und welche Nachweisunterlagen relevant sind, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern „Anbieter förderfähiger Schulungen und Coaching-Maßnahmen“ und „Anforderungen an förderfähige Schulungen“.

Die Liste der Schulungs- und Coachinganbieter können Sie hier aufrufen.

Antragstellung

Wer ist für Schulungen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für Schulungen sind

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten

mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wer darf förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen?

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater

Wer ist für Coachings antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für Coachings sind Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wer darf förderfähige Coachings in Anspruch nehmen?

Unternehmensangehörige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der genannten Gewerke verfügen, dürfen förderfähige Coachings in Anspruch nehmen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können Anträge mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 beim BAFA stellen. Dafür steht Ihnen hier das elektronische Antragsformular zur Verfügung, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.

Im Antrag sind neben den Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin u.a. die folgenden Angaben vorzunehmen:

  • Anzahl der Personen, die geschult werden sollen (ohne Coaching)
  • Durchführung eines Coachings
  • Höhe der voraussichtlich beanspruchten Fördermittel

Die Anforderungen an Dauer und Inhalt der Schulungen können Sie dem entsprechenden Merkblatt „Anforderungen an förderfähige Schulungen“ entnehmen.

Die Aufteilung Ihres gesamten Weiterbildungsbedarfs auf Förderanträge und damit die Anzahl der Anträge bestimmen Sie im Wesentlichen selbst. Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie die für eine Förderung vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils einzeln oder in einem oder mehreren "Bündeln" beantragen und damit die entsprechende Förderung beantragen.

Der Antrag besteht aus:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eigenerklärung zu allen De-minimis-Beihilfen, die der Antragstellerin / dem Antragsteller im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährt wurden
  • Verschiedenen Eigenerklärungen

Wichtig: Nach Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, sondern erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid zugegangen ist.

Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im „Merkblatt zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid zu. Erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides dürfen Sie mit der Durchführung der beantragten Qualifizierungsmaßnahmen bei den BAFA-gelisteten Anbietern beginnen. Diese Liste können Sie hier aufrufen.

Verwendungsnachweis

Einreichung des Verwendungsnachweises

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung des Verwendungsnachweises gesammelt und nur einmalig pro vorgenommenem Antrag erfolgen muss.

Das elektronische Verwendungsnachweisformular steht Ihnen hier zur Verfügung, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss. Die Zugangsdaten zum Formular werden nur Ihnen im Zuwendungsbescheid mitgeteilt. Weitere Informationen zur Verwendungsnachweiserklärung entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“.

Im Rahmen des Verwendungsnachweises sind beim BAFA folgende Nachweise und Erklärungen zu erbringen:

  • Vollständig ausgefülltes Verwendungsnachweisformular
  • Rechnung und Kontoauszug über die tatsächlichen Ausgaben der durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen
  • Teilnahmebestätigung Schulung / Coaching (sofern in Anspruch genommen)
  • Qualifikationsnachweis des Coaches

Prüfung Verwendungsnachweis und Auszahlung

Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den gewährten Zuschuss aus.

Häufige Fragen

Fragen zum ELSTER-Unternehmenskonto

Wozu benötige ich ein ELSTER-Unternehmenskonto?

Unser Ziel ist es, das Antrags- und Erklärungsverfahren so einfach wie möglich für Sie zu gestalten. Mit den ELSTER-Unternehmenskonto haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, Anträge bzw. Erklärungen vollständig digital abzuwickeln – ohne eine händische Unterschrift. Sie können sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat bei Online-Diensten anmelden, Anträge bzw. Erklärungen authentifiziert ausfüllen und absenden. Im zentralen Postfach können Sie alle Bescheide und Dokumente gebündelt an einem Ort erhalten und müssen nicht auf einen Brief warten. Über neu eingehende Unterlagen werden Sie jeweils per Mail benachrichtigt.

Wie nutze ich ein ELSTER-Unternehmenskonto?

Sofern bereits ein Elster-Organisationszertifikat in Ihrem Unternehmen vorhanden ist, können Sie sich als Antragsteller/-in im Antragsformular bzw. als Schulungs- und Coachinganbieter im Erklärungsformular mit Ihrem zugehörigem Benutzernamen und Passwort anmelden und identifizieren. Sie werden anschließend durch den weiteren Prozess der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe geführt.

Sofern Ihnen noch kein Elster-Organisationszertifikat für Ihr Unternehmen vorliegt, können Sie dieses auf dem Portal http://www.das-unternehmenskonto.de durch Klick auf „Konto erstellen“ (Weiterleitung zur Registrierung bei ELSTER) beantragen. Sie werden gebeten, alle erforderlichen Daten inkl. der Steuernummer des Unternehmens anzugeben. Anschließend erhalten Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail bzw. einen Aktivierungscode per Brief, mit dem Sie Ihr Konto nach Erhalt des Briefes (ca. 2 – 5 Tage) aktivieren können. Nun können Sie sich im Rahmen der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) im jeweiligen Formular des BAFA mit Ihrem zugehörigen Benutzernamen und Passwort anmelden und identifizieren. Sie werden anschließend durch den weiteren Prozess der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe geführt.

Organisationszertifikate können zur Datenübermittlung auch an Mitarbeitende Ihres Unternehmens weitergegeben werden.

Kann ich das Elster-Zertifikat anwenden, das ich z. B. für meine Einkommensteuererklärung nutze?

Nein, für die Beantragung der Bundesförderung im Rahmen des Aufbauprogramms Wärmepumpe ist ein ELSTER-Unternehmenskonto-Zertifikat zwingend erforderlich. Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie hier durch Klick auf „Konto erstellen“. Das persönliche ELSTER-Zertifikat kann nicht angewendet werden.

Fragen der Antragsteller

Darf ich vor Antragstellung bzw. vor der Bewilligung mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen?

Sie dürfen die Qualifizierungsmaßnahme erst buchen und auch erst durchführen, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid vom BAFA erhalten haben.

Kann ich meinen bereits gestellten Antrag ergänzen?

Bitte stellen Sie für weitere Maßnahmen einen neuen Antrag und geben Sie dort die zusätzlichen Maßnahmen an.

Sind Reisekosten förderfähig?

Reisekosten wie z.B. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind nicht förderfähig.

Sind Ausgaben für Schulungen bzw. Coachings förderfähig, wenn die Teilnahme nicht vollständig absolviert wurde?

Nein, Schulungen und Coachings sind nur dann förderfähig, wenn die Teilnehmer über den vollständigen Zeitraum teilgenommen haben. Für eine Förderung muss die einzelne Schulung komplett absolviert werden. Wenn zum Beispiel eine Schulung 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst und für einen ganzen Tag angesetzt ist, aber die Schulungsteilnehmer nur einen halben Tag anwesend sind und deshalb nur die Hälfte der Schulungsinhalte des Moduls geschult bekommen, wäre dies nicht förderfähig.

Müssen für eine Förderung alle Schulungen 1 bis 5 durchgeführt werden?

Nein, gemäß dem Merkblatt „Anforderungen an förderfähige Schulungen“ können Schulungen auch einzeln durchgeführt werden. Für eine Förderung muss die einzelne Schulung komplett absolviert werden.

Gibt es eine Vorlage für eine Vollmacht?

Ja, bitte verwenden Sie die Vorlage, die hier hinterlegt ist.

Dürfen Rechnungen über durchgeführte Schulungen und / oder Coachings nicht förderfähige Ausgaben enthalten?

Nein, bitte reichen Sie nur Rechnungen ein, die förderfähige Ausgaben enthalten.

Fragen der Bildungsträger / Anbieter von Coachingmaßnahmen  

Kann das Coaching als Online-Veranstaltung angeboten werden?

Die Coaching-Maßnahmen müssen vor Ort beim zu coachenden Unternehmen stattfinden.

Gibt es eine zeitliche Vorgabe für die Dauer des Coachings?

Ein Coaching hat zeitlich und inhaltlich mindestens einen vollen Arbeitstag abzudecken.

Welche Nachweise muss der Schulungs- bzw. Coachinganbieter nach der Durchführung erbringen?

Neben den Rechnungen über die durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen sind darüber hinaus Teilnahmebestätigungen und bei einem Coaching ein Qualifizierungsnachweis zu erstellen. Weitere Informationen dazu können dem Merkblatt „Anbieter zur Durchführung förderfähiger Schulungen und Coaching-Maßnahmen“ entnommen werden.  

Welche Angaben müssen in einer Teilnahmebescheinigung enthalten sein?

Bitte verwenden Sie für Schulungen die Mustervorlage „Teilnahmebestätigung Schulung“ und für Coaching die Mustervorlage „Teilnahmebestätigung Coaching“.

Welche Angaben muss ein Qualifikationsnachweis für den/die Coach/in beinhalten?

Bitte verwenden Sie hierfür die Mustervorlage „Qualifikationsnachweis Coaching“.

Welche Vorgaben gibt es für Rechnungen?

Die Rechnung muss die Angaben nach § 14 UStG enthalten. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Hinweise im entsprechenden Merkblatt „Anbieter zur Durchführung förderfähiger Schulungen und Coaching-Maßnahmen“.

Dürfen Rechnungen über durchgeführte Schulungen und / oder Coachings nicht förderfähige Ausgaben enthalten?

Nein. Bitte achten Sie bei der Rechnungsstellung darauf, dass die Rechnung, die der Rechnungsempfänger beim BAFA einreichen möchte, nur förderfähige Ausgaben enthält.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 613 – Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1290 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • Feedback – Aufbauprogramm WärmepumpenSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
    Zum Kontaktformular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection