Unterlagen zur Antragstellung

Hier können Sie die Checklisten, Mustervorlagen, Erklärungen, die Rechtsgrundlagen bzw. Publikationen finden.

Geschäftsmann, der an einem Laptop-Computer arbeitet und Dokumente elektronisch hochlädt. Quelle: David - stock.adobe.com

Informationen zur Phase 3 der Antragsprüfung

Bitte beachten Sie die angepasste Mustervorlage für die Aufstellung der förderfähigen Kosten unter der Rubrik „Unterlagen zur Antragstellung“.

Für Unternehmen, die einen Zuschuss nach den Förderstufen 2 und 3 erhalten haben, sieht die Richtlinie in der Phase 3 der Antragsbearbeitung eine Nachprüfung der in der Phase 2 getroffenen Entscheidung vor. In dieser Phase wird überprüft, ob die Auszahlung im Rahmen der Schlussabrechnung zur Recht erfolgte.

Deshalb sind diese Unternehmen verpflichtet, bis zum 29. Februar 2024 (materielle Ausschlussfrist) geprüfte Monatsabschlüsse nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen einschließlich einer Herleitung des monatlichen (negativen) EBITDA oder die von einem Prüfer geprüfte Aufstellung der monatlichen (negativen) EBITDA einzureichen.
Zusätzlich ist die Aufstellung der förderfähigen Kosten nach Nummer 4.2.1.a) der Richtlinie von einem Prüfer zu bestätigen.

Mustervorlagen für die Aufstellung der förderfähigen Kosten sowie der monatlichen EBITDA finden Sie unter der Rubrik „Unterlagen zur Antragstellung“.

Sofern Sie eine von den Mustervorlagen abweichende Darstellungsweise wählen möchten, sollte sich diese inhaltlich an den Mustervorlagen orientieren und einen vergleichbaren Detailierungsgrad aufweisen.

Auf Grundlage dieser Unterlagen wird kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst.

Bitte beachten Sie auch unsere diesbezüglichen Hinweise in unserem aktualisierten Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP).

Unterlagen

Checklisten

Mustervorlagen

Hier finden Sie alle Mustervorlage für die Antragstellung im ELAN-K2 Online-Portal.

Erklärungen

Hier finden Sie alle Erklärungen, die für eine erfolgreiche Antragstellung notwendig sind.

Rechtsgrundlagen

Hier können Sie die Rechtsgrundlagen zum Energiekostendämpfungsprogramm finden.

Publikationen

Kontakt

  • EnergiekostendämpfungsprogrammBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1667 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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