Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung

Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen. Für die Antragstellung ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagenaustausches um mindestens 15 % reduziert wird.

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/295).

Gegenstand der Basisförderung

Gefördert werden der Erwerb und die Installation/Montage von Anlagen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

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Kontakt

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
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  • Feedback – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
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