Qualifikationsprüfung Energieberatung

Die BAFA Qualifikationsprüfung Energieberatung erweitert den Zugang zum Bundesförderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“, zu Modul 2 der Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" sowie zum Bundesförderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude".

Frau arbeitet am Schreibtisch Qualifikationsprüfung Energieberatung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/aijiro

Hintergrund: Forschungsprojekt „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“

Energieberatungen stellen ein bedeutendes Instrument dar, um die Energieeffizienz- und Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Um den unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu werden, benötigen Energieberater und Energieberaterinnen eine fachlich hohe Qualifikation. Diese war bisher in den Beratungsförderprogrammen in der Regel über abschließend festgelegte Ausbildungsberufe bzw. Studiengänge und Weiterbildungen geregelt und bildet die vielfältigen Wege der Qualifizierung als Energieberater und Energieberaterin nicht immer ab. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen durch eine einheitliche Qualifikationsprüfung um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.

In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde dann die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.

Umsetzung der Qualifikationsprüfung

Aktuell wird die Qualifikationsprüfung nach Abschluss einer entsprechenden Weiterbildung bei anbietenden Weiterbildungsträgern abgelegt.

Wir bitten Interessierte jedoch zu beachten, dass aufgrund der hohen Nachfrage eine Umstellung zentrale Bündelung der Prüfungsorganisation erfolgen wird und die Weiterbildungsträger daher zukünftig (Stand Herbst 2023) keine eigenen Prüfungstermine mehr anbieten werden. Es wird ab 2024 neue Prüfungstermine geben, so dass Interessierten auch die Möglichkeit der Teilnahme an der Qualifikationsprüfung Energieberatung offenstehen wird.

Sobald Termine buchbar sind, werden wir über diese Webseite informieren.

Anforderungen an Inhalt und Umfang der Weiterbildung für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung

Die Anforderungen an die Weiterbildung hinsichtlich Inhalt und Umfang können Sie dem Regelheft zur Energie-Effizienz-Experten Liste entnehmen, der entsprechende Link findet sich untenstehend unter Publikationen.

Hinsichtlich der erforderlichen Stundenzahl gilt das dort festgesetzt für den Stundenumfang für Personen mit einer Ausstellungsberechtigung nach § 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG ohne Beschränkung der Nachweisberechtigung (vgl. Regelheft, dort Anlage 1; 34 Überblick Fortbildung für die Eintragung).

Im Einzelnen:

Für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung EBW und BEG WG: 160 Unterrichtseinheiten (UE) Basismodul plus 40 UE Vertiefung WG,

Für die Teilnahme an der Qualifikationsprüfung EBN Modul 2 und BEG NWG ist zunächst die Weiterbildung für WG zu absolvieren und die Qualifikationsprüfung für WG erfolgreich zu bestehen. Im Anschluss haben drei Jahre Berufserfahrung zu erfolgen, zusätzlich ist die Teilnahme an einer Weiterbildung im Umfang von 80 UE Vertiefungsmodul NWG erforderlich.

Die inhaltlichen Anforderungen sind ebenfalls dem Katalog in Anlage 1 des Regelheftes zur Energie-Effizienz-Expertenliste zu entnehmen (vgl. Regelheft, dort Anlage 1; 35 Fortbildungskatalog für die Eintragung in der Expertenliste).

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Energieberatung für WohngebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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