Für Anträge bis 31.12.2023

BAFA-Portal (Verwendungsnachweis, Statusabfrage), Formulare, Publikationen und Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf Förderanträge, die bis einschließlich 31.12.2023 beantragt wurden. Informationen zur Förderung gemäß der aktuellen Richtlinie finden Sie unter Förderprogramm im Überblick.

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BAFA-Portal

Das BAFA-Portal ist Ihre zentrale Schnittstelle, um eine schnelle Übersicht über Ihre Aktivitäten und Vorgänge zu erhalten. Hier können Sie sowohl Anträge stellen, bearbeiten und deren Status überprüfen als auch Anträge stornieren. Daneben bietet Ihnen das Portal die Möglichkeit Online-Verwendungsnachweise einzureichen sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten zu ändern.

Aktivierungs- oder Passwortlink zur Nutzung des BAFA-Portals

Sollten Sie einen neuen Aktivierungs- oder Passwortlink benötigen, können Sie hier einen neuen Aktivierungs- bzw. Passwortlink anfordern.

Formulare

Publikationen

Rechtsgrundlagen

Ablauf des Antragsprozesses

Was müssen Sie nach Abschluss Ihrer Maßnahmen für die Auszahlung des Förderbetrages beachten?

Einreichung des Verwendungsnachweises

  • Damit wir den Förderantrag abschließend bearbeiten können, benötigen wir nach Umsetzung der Maßnahme den Verwendungsnachweis. Dieser sogenannte Verwendungsnachweis ist die Grundlage für die abschließende Berechnung, Festsetzung und Auszahlung des Zuschusses. Der Verwendungsnachweis wird ausschließlich online im BAFA-Portal eingereicht.
  • Ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden, muss dieser vor Einreichen des Verwendungsnachweises den technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Nach Erstellung erhält dieser eine TPN-ID. Der EEE muss dem Antragstellenden die TPN-ID zur Verfügung stellen. Diese wird im Verwendungsnachweisformular eingetragen.
  • Wichtig: Der TPN hat eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum muss die TPN-ID verwendet werden.

Prüfung und Auszahlung

  • Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft.
  • Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Kontakt

  • Bundesförderung für effiziente GebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 611 – 616, 621 und 622 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr

    Den Status Ihres Antrags und weitere Informationen können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten über das automatische Anrufsystem oder mit dem Kontaktformular abfragen.
    Zum Kontaktformular
  • Feedback – Bundesförderung für effiziente GebäudeSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Teilen Sie es uns über das Kontaktformular mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback und helfen Ihnen gerne weiter.
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