ELAN-K2 Online-Portal

Hier erhalten Sie Informationen zu dem Umgang mit dem Online-Portal ELAN-K2.

Zum Elektronischen Antragstellung-K2 Portal ELAN-K2 (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © BAFA

Aktuelle Hinweise

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für das Energiefinanzierungsgesetz für Unternehmen und Schienenbahnen zum Jahreswechsel erteilt. Die beihilferechtliche Genehmigung zwingt den Gesetzgeber jedoch zu einigen Änderungen am Energiefinanzierungsgesetz. Die Bundesregierung musste daher prüfen, ob diese Änderungen Einfluss auf das Antragsverfahren und die Begrenzungsbescheide für das Jahr 2024 haben. Bis auf die Anträge von Unternehmen, die die Erfüllungsoption „Dekarbonisierung“ für die grüne Konditionalität gewählt haben (§ 30 Nummer 3 Buchstabe c EnFG i. V. m. ggf. § 67 Abs. 4 EnFG), können die Anträge bearbeitet und beschieden werden. Unternehmen, welche die „Dekarbonisierung“ als Erfüllungsoption für die grüne Konditionalität gewählt haben, werden vom BAFA alsbald kontaktiert.
Die Anträge werden nunmehr schnellstmöglich beschieden. Die Bescheidung wird sukzessiv erfolgen, da die Bearbeitung der Anträge noch andauert. Dies beruht darauf, dass der Ausgang der beihilferechtlichen Genehmigung nicht absehbar war und das BAFA im Jahr 2023 parallel mit der Bearbeitung des Energiekostendämpfungsprogramms beauftragt war.

Sie müssen Ihren Antrag elektronisch über das vom BAFA eingerichtete Online-Portal ELAN-K2 stellen (siehe EnFG, § 40 Abs. 4 Satz 1).

Das Online-Portal ELAN-K2 beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung. Um an diesem Verfahren zur Nutzung des Online-Portals des BAFA teilnehmen zu können, müssen Sie zunächst an einem Registrierungsprozess teilnehmen.

Beachten Sie bitte den entsprechenden Link: Anleitung ELAN-K2 – Ergänzende Erläuterungen zu Registrierung und Antragstellung.

Häufige Fragen

ELAN-K2 Online-Portal

Ist es möglich, meinen Antrag nach Absenden im Online-Portal ELAN-K2 noch zu ändern?

Nach Absendung des Antrags können keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden. Bitte warten Sie deshalb mit dem Einreichen Ihres Antrages, bis Sie Ihre Daten ggf. mit Ihrem Prüfer abgestimmt haben und verwenden Sie – um Rückfragen zu vermeiden – keine Schätzwerte. Lediglich der Ansprechpartner und der Bevollmächtigte können nachträglich geändert werden.

Nach Einreichen Ihres Antrags können Sie uns erläuternde Unterlagen und Nachweise als Anlagen unter „Anträge“ > „eingereichte Anträge“ > „Antrag Details“, „weiteres Dokument hochladen“ zur Verfügung stellen.

Beachten Sie hierbei unbedingt die vorgegebenen Fristen!

Kann ich meine hochgeladenen Dokumente nach Absenden im Online-Portal ELAN-K2 noch einsehen?

Ja, mit dem Hochladen werden Ihre Dokumente direkt in unserem Dokumentenmanagementsystem abgelegt; gleichzeitig bleiben Ihre Unterlagen noch für 10 Tage auf dem Portal stehen. Nach Ablauf dieser Frist finden Sie für jedes Dokument einen Link, mit dem Sie sich bei Bedarf Ihre Unterlagen - wiederum für 10 Tage - auf dem Portal bereitstellen lassen können.

Wann ist eine Registrierung im Online-Portal ELAN-K2 erforderlich?

Eine Registrierung ist nur einmalig je Antragsteller erforderlich. Danach können Sie mit den Anmeldedaten immer wieder weiterarbeiten und jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.

Welche Besonderheiten sind bei der Registrierung eines selbständigen Unternehmensteils zu beachten?

Jeder einzelne „selbständige Unternehmensteil“ ist einmal zu registrieren. Zwecks besserer Übersicht empfehlen wir Ihnen - insbesondere bei mehreren Unternehmensteilen - im Anschriftenfeld eine Unterscheidung in Form eines „selbständigen Unternehmensteils-Namens“ vorzunehmen, zum Beispiel durch den Zusatz von „Werk …“ oder „Business Unit …“.

Was muss ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass nach drei fehlerhaften Versuchen der Zugang für eine Minute gesperrt wird. Für weitere drei Fehlversuche erhöht sich die Sperrzeit um jeweils eine zusätzliche Minute. Nach Ablauf der Sperrzeit kann die Anmeldung erneut vorgenommen werden.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues Passwort anlegen. Auf der Anmeldeseite finden Sie unter dem „Anmelden“-Button einen „Passwort vergessen“- Link. Nach Klick auf den Link wählen Sie „Passwort anfordern“. Sie erhalten eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie im ELAN-K2 hinterlegt haben. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail.

Wo kann ich den Erfahrungsbericht finden?

Der Erfahrungsbericht wird seit dem Antragsjahr 2020 außerhalb des ELAN-K2 Antrages per Fragebogen in einem separaten, spezialisierten Online-Umfragetool erhoben.

Eine Einladung zum Erfahrungsbericht geht Ihnen nach Ende des Antragsverfahrens zu.

Nach der Eingabe der Zugangsdaten (Benutzerkennung und/oder Passwort) erscheint immer wieder die Meldung, dass die Session abgelaufen ist. Was muss ich tun?

Für die Portal-Nutzung ist die Aktivierung der Cookies in den Browser-Einstellungen erforderlich (z.B. bei Mozilla Firefox unter Extras/Einstellungen/Datenschutz).

Nach der Eingabe der korrekten Benutzerkennung (ohne Eingabe des Passworts und des Sicherheitscodes) erscheint die Meldung „Ungültige Benutzerkennung“. Was muss ich tun?

Für die Portal-Nutzung ist die Aktivierung der Cookies in den Browser-Einstellungen erforderlich (z.B. bei Mozilla Firefox unter Extras/Einstellungen/Datenschutz).

Im Antragsverfahren sind Felder nicht sichtbar; meistens sind die Buttons betroffen, die sich im oberen/unteren/äußeren Sichtbereich befinden (wie z.B. der Speichern-Button). Was muss ich tun?

Sollten Sie veraltete Browser verwenden, können Darstellungsprobleme auftreten. Sie können versuchen, Ihre Bildschirmansicht zu verkleinern (mit „Strg und -“), um eventuell nicht sichtbare Felder, die außerhalb Ihres Sichtbereichs liegen, sichtbar und bedienbar zu machen. Mit „Strg und +“ können Sie die Bildschirmansicht wieder auf die ursprüngliche Größe anpassen.

Die folgenden Browser werden von ELAN-K2 technisch unterstützt, wobei Abweichungen in den Darstellungen zwischen den verschiedenen Browsern leider unvermeidbar sind:

  • Mozilla Firefox
  • Microsoft Internet Explorer, Version 8 und 9 (Version 6 wird nicht unterstützt; Version 7 wird unterstützt, kann aber zu massiven Antwortzeiten-Problemen wie beim Dokumentenupload führen)
  • Google Chrome
  • Opera (wurde mit Version 11 getestet, wird aber offiziell nicht unterstützt)
  • Safari (wurde mit Version 5 getestet, wird aber offiziell nicht unterstützt)

Prinzipiell empfehlen wir aus Gründen der Sicherheit, immer die aktuellsten Versionen der etablierten Browser-Hersteller zu verwenden.

Ich habe versucht, Dokumente hochzuladen, der Upload wird aber abgebrochen. Was kann ich tun?

Dieses Problem kann mehrere Ursachen haben:

  • Die firmeninterne Firewall blockt den Upload
  • Firmeninterne Größenbegrenzung beim Upload
  • Geringe Internetleistung, so dass nach einer Zeitüberschreitung ein Abbruch des Uploads erfolgt
  • Kein aktueller Browser vorhanden

Bitte beachten Sie: Der Upload wird auch abgebrochen, wenn die Größe des Dokuments mehr als 15 MB beträgt. In diesen Fällen erfolgt ein Hinweis auf die Größenbeschränkung.

Ich werde während einer Dateneingabe aus dem Portal „geworfen“ und erhalte die Fehlermeldung „Internal Server Error“. Was mache ich?

Wird diese Fehlermeldung angezeigt, dann liegt das Problem meistens am Proxy Server Ihres Netzwerks. Hier kann das BAFA leider keinen Support leisten, bitte wenden Sie sich an Ihre interne IT.

Kontakt

  • Besondere AusgleichsregelungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 521 – 524 BesAR Grundsatz, Förderbereiche 1 – 3 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1666 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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