2021

Das BAFA blickt mit seinem Präsidenten Torsten Safarik auf die Meilensteine des Jahres zurück und gewährt einen Ausblick auf anstehende Aufgaben für das kommende Jahr.

Zitat von Torsten Safarik Jahresschau Torsten Safarik (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Torsten Safarik Quelle: © BAFA

Das BAFA blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2021 zurück – mit vielen neuen Aufgaben, alten und neuen Herausforderungen. Alle Abteilungen haben auch im Jahr 2021 mit vollem Einsatz dafür gearbeitet, die vielen Verfahren und Aufgaben für die Menschen und Unternehmen in unserem Land umzusetzen.

In 2021 hat das BAFA 5,6 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Dabei stellen unser Förderprogramm zum Ausbau der Elektromobilität und die Bundesförderung zur energetischen Gebäudesanierung die zwei größten Posten dar.

Das BAFA ist im vergangenen Jahr dreistellig weitergewachsen – zum Ende dieses Jahres arbeiten bereits rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sechs Standorten für das BAFA. Die Verstärkung hilft, die vielen neuen Aufgaben und Erweiterungen von bestehenden Aufgaben zu bewältigen. Damit erfüllt das BAFA Aufgaben aus vielen Bereichen wie Außenwirtschaft, Energie- und Wirtschaftsförderung, Abschlussprüferaufsicht sowie neu im Bereich Lieferketten. Hauptsächlich sind dies Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, zu dessen Geschäftsbereich das BAFA gehört.

Mit den geplanten BAFA-Außenstellen in Borna und Merseburg erfüllt die Bundesregierung einen weiteren Teil ihrer Zusage, bis 2029 5.000 Arbeitsplätze in Regionen zu schaffen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind. Hier werden wir an den Erfolg unserer Außenstelle in Weißwasser anknüpfen, wo nach gut 1,5 Jahren bereits über 200 neue Kolleginnen und Kollegen arbeiten. In Weißwasser wurden in diesem Jahr mehr als 3,9 Mrd. Euro für die energetische Gebäudesanierung bewilligt – von einer ehemaligen Kohleregion geht somit ein starkes Signal für den Klimaschutz aus.

Die neue Bundesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Gemeinsam mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet das BAFA weiter daran, Ökonomie und Ökologie zu vereinen und die politischen Initiativen umzusetzen.

Wirtschaft und Klima

Umweltbonus

Kennzahlen zum Umweltbonus Jahresschau Umweltbonus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Kennzahlen zum Umweltbonus Quelle: © BAFA

Der Umweltbonus ermöglicht eine effiziente und umweltfreundliche Mobilität.

Kennzahlen zum Umweltbonus

  • Beantragte Fahrzeuge: 1 Mio. seit Start der Förderung (2016-2021)
  • Beantragte Fahrzeuge: 585.467 bisher in 2021 vs. mehr als 255.000 in 2020
  • Ausgezahlte Summe: 3,1 Mrd. Euro in 2021 vs. 650 Mio. Euro in 2020

Durch eine finanzielle Prämie wird die Anschaffung von neuen oder jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen, von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen (die bestimmte Voraussetzungen an die elektrische Reichweite bzw. den CO2-Ausstoß erfüllen) und Brennstoffzellenfahrzeugen durch einen Hersteller- und einen Bundesanteil gefördert. Die Einführung der Innovationsprämie im Juni 2020, mit der der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wurde, ließ die Nachfrage an dem Förderprogramm noch einmal rasant steigen. Für 2022 gilt die Innovationsprämie zu den bekannten Förderbedingungen fort; ab 2023 wird ein neues Förderdesign aufgesetzt, welches die Bundesregierung aktuell erarbeitet.

Damit man sich rund um die Uhr über den Bearbeitungsstand seines Antrages erkundigen kann, hat das BAFA eine neue Online-Statusabfrage eingeführt. Ganz unkompliziert kann jede Antragstellerin und jeder Antragsteller durch Angabe der zugeteilten Vorgangsnummer und der Postleitzahl den Status des Antrags zu jeder Tages- und Nachtzeit einsehen.

Weiterhin können über das elektronische Nutzerkonto Bund persönlichen Angaben direkt in den Antrag eingegeben werden, um wahlweise sämtliche Verfahrenspost auf Wunsch vollelektronisch über das Nutzerkonto zu erhalten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Kennzahlen zur BEG Jahresschau BEG (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Kennzahlen zur BEG Quelle: © BAFA

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 im Gebäudesektor. Weitere allgemeine Informationen zur BEG finden Sie unter: machts-effizient.de/beg

Kennzahlen zur BEG

  • Gestellte Anträge: 309.046 bisher in 2021
  • Bewilligte Summe: 3,9 Mrd. Euro bisher in 2021

Der Anteil des Gebäudesektors (ohne Fernwärme) an den deutschen Gesamtemissionen lag im Jahr 2020 bei 16 Prozent. Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von 120 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2020 auf unter 70 Mio. gesenkt werden. Der vom BAFA administrierte Investitionszuschuss zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes in den Segmenten Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung dieses Ziels, insbesondere in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt wichtige Teile der BEG für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz um, die Informationen hierzu finden Sie unter: www.kfw.de/BEG

Mit Förderquoten bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten wird ein starker Investitionsanreiz gesetzt. Bereits jetzt sind beim BAFA über 300.000 Anträge in der BEG eingegangen, womit der Vorjahresrekord im Vorgängerprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien erneut deutlich überschritten wurde. Dies zeigt die hohe und weiter steigende Nachfrage bei diesem attraktiven Bundesförderprogramm, welches künftig weiter an Dynamik gewinnen wird.

Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt die Industrie auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität mit insgesamt fünf Modulen. Hier setzen wir Förderanreize in den Bereichen Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsysteme, Transformationskonzepte sowie in der technologieoffenen Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Weitere allgemeine Informationen zur EEG finden Sie unter diesem Link: deutschland-machts-effizient.de

Kennzahlen EEW

  • Gestellte Anträge: 13.368 bisher in 2021 vs. 10.279 in 2020
  • Bewilligte Anträge 12.435 bisher in 2021 vs. 9.392 in 2020
  • Bewilligte Summe: 451,9 Mio. Euro bisher in 2021 vs. 228,7 Mio. Euro in 2020
  • Ausgezahlte Summe: 112,3 Mio. Euro in 2021 vs. 66,7 Mio. Euro in 2020

Durch die große Spannweite der möglichen Fördersummen von unter 1.000 Euro bis zu 15 Mio. Euro in Verbindung mit unterschiedlichen Fördersätzen von 30 bis 55 Prozent ist das Programm sowohl für kleine als auch große Unternehmen ausgelegt.

Am 1. November 2021 wurde eine umfassende Novellierung der Richtlinie umgesetzt, mit der unter anderem die Ressourceneffizienz als weiterer Fördertatbestand in das Modul 4 integriert wurde. Zudem soll das neue Modul 5 Unternehmen dazu anregen, einen langfristigen Transformationsplan in ihre Unternehmensstruktur einzugliedern. Darüber hinaus wurde ein System etabliert, um zeitnah Anpassungen an fluktuierenden Werten, wie etwa den CO2-Faktoren, wirklichkeitsnah abzubilden.

Durch die stetige Anpassung und die vielschichtige Dimensionierung des Förderprogramms konnten im Jahre 2021 allein im zentralen Modul 4 die Antragszahlen gegenüber dem Vorjahr verdoppelt werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt weitere Teile der EEW für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz um, die Informationen hierzu finden Sie unter: www.kfw.de/295.

Energieberatung Wohngebäude (EBW)

Mit der Bundesförderung für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erhalten insbesondere Haus- und Wohnungseigentümer einen Anreiz, eine Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater in Anspruch zu nehmen.

Kennzahlen EBW

  • Gestellte Anträge: 70.630 bisher in 2021 vs. 24.621 in 2020
  • Bewilligte Anträge: 67.857 bisher in 2021 vs. 24.074 in 2020
  • Bewilligte Summe: 93,8 Mio. Euro bisher in 2021 vs. 33 Mio. Euro in 2020
  • Ausgezahlte Summe: 53,4 Mio. Euro in 2021 vs. 19,3 Mio. Euro in 2020

Mit einer Energieberatung wird aufgezeigt, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes mit einem passenden Sanierungskonzept verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Beratung lassen sich in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darstellen.

In 2021 sind die Antragszahlen aufgrund des iSFP-Bonus bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf rund 70.000 angestiegen. Dies entspricht einer Verdreifachung der Antragszahlen im Vergleich zu 2020 und einer Versiebenfachung zu 2019.

Der Energieberater kann die Gesamtsanierung in einem Zug zu einem BEG-Effizienzhaus darstellen oder aufzeigen, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt umfassend energetisch saniert werden kann.

Der Zuschuss beträgt 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Darüber hinaus kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung gewährt werden.

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt durch den Energieberater, der auch den Zuschuss erhält. Dieser reduziert seine Rechnung um die Höhe der Förderung.

STARK

Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsregion in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen unterstützen.

STARK Meilensteine

Das Programm ist mit fast 300 eingereichten und 66 bewilligten Vorhaben ein voller Erfolg und leistet einen wichtigen Beitrag zur Strukturstärkung in den Kohleregionen. Für die bewilligten Projekte stellt der Bund knapp 140 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bandbreite der Projektinhalte ist sehr groß. Es reicht von der Schaffung von personellen Kapazitäten für Strukturentwicklungsgesellschaften über den Transfer von technischen Innovationen in die praktische Anwendung bis hin zur Steigerung von Gründungsaktivitäten. Im Oktober 2021 fand beispielsweise die Übergabe eines Zuwendungsbescheides an die Flow gGmbH im Beisein des Ministers für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsministerium Winkelmeier-Becker und dem Präsidenten des BAFA statt, die mit ihrem Projekt Global Entrepreneurship Centre, die Ansiedlung von innovativen Technologieunternehmen im Rheinischen Revier unterstützt.

Fluthilfe

Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Um die Menschen beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat das BAFA gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude kurzfristig für die Betroffenen der Flut angepasst.

Fluthilfe Meilensteine

Die bewährte staatliche Unterstützung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde schnell und unkompliziert denjenigen angeboten, die ihre Gebäude energieeffizient wiederaufbauen können und wollen. Das BAFA hat bereits über 30.000 Anträge aus diesen Gebieten bewilligt.

Unter anderem können Betroffene bereits vor Antragsstellung mit ihrem Vorhaben beginnen. Auch ist es möglich, dass Betroffene einen neuen Förderantrag stellen können, wenn eine bereits geförderte Anlage beschädigt wurde. Zudem können die umfangreichen finanziellen Hilfen des Bundes und der Länder mit der BEG-Förderung kumuliert werden. Dort wo die Unterstützung des BAFA für einen energieeffizienten Wiederaufbau gefragt ist, bietet das BAFA diese an.

Corona

Gesundheit

Im Rahmen der Herausforderungen der Corona-Pandemie an Wirtschaft und Gesellschaft setzt das BAFA unterschiedliche Förderprogramme um, darunter beispielhaft die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sowie das Förderprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie.

RLT-Anlagen

Mit der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Zu-/Abluftventilatoren wird das Ziel verfolgt, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 bei öffentlichen Veranstaltungen und in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu reduzieren.

Seit Oktober 2020 fördert das BAFA Maßnahmen an bereits bestehenden stationären RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Im Jahr 2021 wurde in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren außerdem der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen und Zu- und Abluftventilatoren in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in das Förderprogramm aufgenommen.

Bis zum 30. November 2021 gingen 6.385 Anträge ein. Davon konnten bereits 5.333 Anträge positiv entschieden werden. Es wurden damit Mittel in Höhe von über 930 Mio. Euro gebunden. Die Antragsfrist für das Programm endet am 31. Dezember 2021. Im Jahr 2022 wird das BAFA weiter Verwendungsnachweise prüfen und Zuschüsse auszahlen.

Fahrzeugzuliefererindustrie

Mit dem Förderprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie erhalten Unternehmen Zuschüsse für ihre Investitionen zur Unterstützung der anstehenden Transformation, insbesondere in neue Produktionsanlagen, in Industrie 4.0-fähige Infrastruktur oder Investitionen für ökologische Nachhaltigkeit.

Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu den förderfähigen Investitionsausgaben. Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und der Höhe der Investitionen ab und kann zwischen zehn und 50 Prozent betragen. Im Jahr 2021 hat das BAFA mehr als 300 Anträge mit einem Fördervolumen von ca. 128 Mio. Euro bewilligt.

BAFA

Das BAFA ist in 2021 dreistellig weitergewachsen – zum Ende dieses Jahres arbeiten bereits rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sechs Standorten für das BAFA.

Personalaufwuchs

Die umfangreichen und zahlreich neuen Aufgaben führten bereits im zweiten Jahr in Folge zu einem hohen Fachkräftebedarf im BAFA. Insgesamt verstärken seit 2021 insgesamt 169 neue Kolleginnen und Kollegen das BAFA-Team. Unser Personalbestand hat sich dadurch um rund 10 Prozent innerhalb eines Jahres erhöht.

Weißwasser

Mit unserem Standort in Weißwasser leistet das BAFA einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in Regionen auslaufender Kohleförderung. Im Sommer hatte das BAFA vor Ort im Beisein des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier, MdB sowie dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, MdL mehrere studentische Entwürfe für eine künftige nachhaltige Gestaltung des Standorts präsentiert und prämiert.

Dieses Video bietet einen digitalen Einblick zum Termin: Das BAFA in Weißwasser

Bereits jetzt zählt Weißwasser 212 Beschäftigte, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das Anpassungsgeld Braunkohle (APG) sowie den Umweltbonus in der Elektromobilität administrieren. In 2021 haben wir 102 Menschen, überwiegend aus der Region, eingestellt. Das entspricht einer Steigerung um rund 93 Prozent. Für die Entwicklung des Standortes für 2022 planen wir Personaleinstellungen in der gleichen Größenordnung, d. h., wir werden den Standort auf 300 Kolleginnen und Kollegen erweitern.

Borna und Merseburg

Mit Borna und Merseburg im Mitteldeutschen Revier erhält das BAFA zwei weitere Standorte in einem Kohleabbaugebiet. Beide Standorte sind ebenfalls Teil der Zusage, 5.000 neue Arbeitsplätze bis 2029 in besonders vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu schaffen. Der Aufbau der Standorte soll bis zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein – ab dann tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das in der BAFA-Außenstelle in Merseburg und Borna umgesetzt wird. Von Borna und Merseburg wird damit künftig ein dreifacher Impuls ausgehen: Für den Schutz globaler Menschenrechte in Lieferketten, für die notwendige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen und auch für die Strukturentwicklung des Mitteldeutschen Reviers mit den neuen BAFA-Standorten.

Lieferkettengesetz

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist der bessere Schutz der Menschenrechte und Rechtssicherheit für Unternehmen. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland.

Das BAFA ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. Neben seiner Rolle als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, unterstützt es Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung des Gesetzes.

Der Dialogprozess zur Umsetzung schreitet planmäßig voran. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Bundesministerien, der Zivilgesellschaft wie Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften sowie zahlreichen Unternehmensverbänden wurde im Oktober 2021 bei zwei Workshops in Berlin der gemeinsame Austausch mit Stakeholdern zur Umsetzung des LkSG weiter vorangetrieben.

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